Wenn es in den nächsten Wochen in Paderborn wieder närrisch zugeht, wird es auch im Seniorencentrum St. Bruno fröhlich und bunt werden. In Kooperation mit der Abteilung Soziale Teilhabe der Stadt Paderborn lädt das Seniorencentrum, Memelstraße 18 in Schloß Neuhaus, zu einem geselligen Nachmittag ein. Heimbewohner und Gäste aus der Umgebung können sich auf einen stimmungsvollen Nachmittag freuen. Beginn ist um 14:30 Uhr mit einem gemütlichen Kaffeetrinken. Danach beginnt das bunte Karnevalsprogramm. Höhepunkt des Nachmittags wird der Auftritt von Elvis alias Carsten Keber sein.
Der Eintritt ist frei. Anmeldungen werden ab sofort im Seniorencentrum St. Bruno unter der Telefonnummer 05254/99340 entgegengenommen. Verkleidung ist erwünscht, aber kein Muss.
Nachbarschaftshilfekurs
Bessere Betreuung für Pflegebedürftige, mehr Entlastung für Angehörige – diese Ziele verfolgen die nordrhein-westfälische Landesregierung und die Pflegekassen seit Längerem. Pflegebedürftige Menschen sollen möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden leben können. Junge wie ältere Pflegebedürftige haben damit per Gesetz rechtlichen Anspruch auf „Unterstützungsangebote im Alltag“, das heißt, sie können unbürokratisch Hilfe in Anspruch nehmen, die sowohl ihre Selbstbestimmung und Selbstständigkeit im Alltag fördert als auch ihre pflegenden Angehörigen wie nahestehende Pflegepersonen entlastet. Die Pflegeversicherung stellt dafür Gelder zur Verfügung. Dieses Geld wird Entlastungsbetrag genannt. Dieser beträgt monatlich 125 €. Von diesem Geld können die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen Angebote zur Unterstützung im Alltag finanzieren.
Eine Form der Unterstützung im Alltag ist die sogenannte Nachbarschaftshilfe. Unter der Nachbarschaftshilfe versteht man das Engagement von Einzelpersonen, die für pflegebedürftige Menschen mit besonderem persönlichem Bezug ehrenamtlich tätig werden. Diese Tätigkeit können Nachbarn und Nachbarinnen oder Bekannte und Freunde der Person übernehmen. Sie können mit dem Entlastungsbetrag für ihr Engagement entschädigt werden. Um Nachbarschaftshelfer zu werden, benötigt man einen Pflegekurs, der ca. 10 Stunden umfasst und kostenlos ist.
Die Stadt Paderborn bietet in Kooperation mit dem Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz OWL und gefördert durch die AOK Nordwest einen solchen Kurs an, und zwar am Freitag, 16.02.2024 von 16. 30 bis 21.00 Uhr und am Samstag, 17.02.2024 von 9.00 bis 13.30 Uhr. Veranstaltungsort ist das Projektbüro in der Mühlenstraße 43, 33098 Paderborn.
Anmeldungen nimmt die Abteilung Rund ums Alter der Stadt Paderborn entgegen unter Tel.: 05251 / 881 1255 oder per Mail: ehrenamt@paderborn.de
Neuauflage des Seniorentanzes in der Kulturwerkstatt
Seit 50 Jahren veranstaltet das Sozialamt der Stadt Paderborn den Seniorentanz. Und seit je her wird diese Veranstaltung durch das Paderborner Salon Orchester – ehemals Seniorenorchester genannt – begleitet. Und genau das machte diese traditionsreiche Veranstaltung zu etwas ganz Besonderem: denn wo sonst kann in Paderborn noch zu Livemusik eines mehrköpfigen Orchesters getanzt werden? Was diese Nachmittage in der Vergangenheit ebenfalls ausgezeichnet hat, war die Geselligkeit. Man kam als Single oder Paar, als Tanzsportgruppe oder weil man einfach in gemütlicher Runde Kaffee und Kuchen genießen wollte. Alle waren stets herzlich willkommen.
Und das gilt auch heute noch. Gemeinsam mit dem Paderborner Salon Orchester lädt die Abteilung Soziale Teilhabe des Sozialamtes in die Kulturwerkstatt zum Seniorentanznachmittag ein. Am Sonntag, 18. Februar 2024 werden um 15.00 Uhr im Ausweichquartier der Kulturwerkstatt am Heinz-Nixdorf-Ring 1 wieder Evergreens und Schlager aus den vergangenen Jahrzehnten live gespielt.
Nach 50 Jahren ist es jedoch an der Zeit für ein paar Neuerungen. Mit dem Eintrittspreis bezahlten die Besucher in der Vergangenheit auch das Kaffee- und Kuchengedeck. Ab dem nächsten Tanz haben die Gäste die Möglichkeit, sich das Stück Kuchen oder Gebäck selbst mitzubringen und den Kaffee individuell bei den Servicekräften zu bestellen. Ein Eintrittspreis wird dann nicht mehr erhoben. Das notwendige Geschirr stellt die Kulturwerkstatt zur Verfügung. „Wir hoffen, dass die organisatorisch notwendigen Veränderungen gut angenommen werden“, so die Abteilungsleitung Michaela Weigel. „Im Vordergrund stehen die Geselligkeit und die Freude an der Musik und am Tanz. Und für wen das Sahnestückchen oder der Streuselkuchen dabei nicht fehlen darf, der bringt es sich einfach selbst mit“, so Weigel weiter.
Eine Anmeldung für den Seniorentanznachmittag ist nach wie vor erforderlich. Unter der Telefonnummer der Sozialen Teilhabe 05251/8811255 und per Mail unter rundumsalter@paderborn.de werden ab sofort Anmeldungen entgegengenommen und weitere Auskünfte erteilt.
Die Westfalenakademie bietet kostenlose Fortbildungen zur Stärkung von bürgerschaftlichem Engagement an. Von Februar bis Juni sind Themen wie Buchführung, Social-Media, Fundraising, Canva, Datenschutz, Urheberrecht, Veranstaltungsorganisation oder Krisenmanagement im Programm zu finden. Hier können weitere Informationen eingesehen werden: Westfalen Akademie (westfalen-akademie.nrw)
Die LandesEhrenamtsagentur Hessen (LEAH) ist die Fach- und Servicestelle für Kommunen, Verbände, Vereine und vielfältige Organisationen sowie für Einzelpersonen in Fragen rund um das Ehrenamt. Sie betreibt eine Website www.deinehrenamt.de. Hier werden aktuell 30 Online-Fortbildungen zu interessanten Themen angeboten.
Das Fortbildungsprogramm des Paritätischen bietet in im ersten Halbjahr Veranstaltungen rund um die Themen Controlling, Mitgliedergewinnung und Mitgliederbindung, gewaltfreie Kommunikation und Gesprächsführung und Moderation in Arbeitsgruppen und Selbsthilfegruppen an.
Der Skala-Campusskala-campus.org ist eine Plattform der PHINEO gemeinnützigen AG in Berlin und bietet kostenlose Informationen und Online-Workshops zu den Themen Finanzierung (z. B. Fördergelder), Wirkungsorientierung (z. B. Projektmanagement) und Organisationsentwicklung (z. B. Vereinsgründung) an.
Am 16.01.2024 fand der erste Quartiersstammtisch im Jahr 2024 statt. Zwölf Personen waren dabei. Der Austausch über geplante Veranstaltungen im Jahr 2024 stand im Vordergrund.
In diesem Zusammenhang können wir auf ein quartiersübergreifendes Projekt, die Improvisationstheaterworkshops, hinweisen.
Seit September 2023 sitzt Mar Galcerán im Corts Valencianes, dem Parlament der Valencianischen Gemeinschaft in Spanien. Europaweit ist sie die erste Abgeordnete mit Down-Syndrom.
Die UN-Behindertenrechtskonvention garantiert Menschen mit Behinderung in Deutschland seit 2009 umfassende politische Rechte und die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen beanspruchen zu können. Durch § 13 des Bundeswahlgesetzes wurden aber noch bis zum 01.Juli 2019 Menschen von Wahlen ausgeschlossen, die in allen Angelegenheiten rechtlich betreut wurden. In der Regel betraf das Menschen mit Lernschwierigkeiten; bei der Bundestagswahl 2017 waren 85.000 Menschen von der Wahl ausgeschlossen. Das Wahlrecht behinderter und psychisch erkrankter Menschen bei der Europawahl wurde durch das Bundesverfassungsgericht 2019 bestätigt, sodass in dem Jahr Menschen mit Behinderungen erstmals an der Europawahl teilnehmen konnten.
Am 09. Juni 2024 findet wieder die Europawahl statt. Informationen zur Wahl in Leichter Sprache und mit Assistenz gibt es hier:
Anlässlich des Welt-Braille-Tages am 04. Januar soll es hier einen Überblick über die Entstehung und Bedeutung der Braille-Schrift geben.
Der Erfinder der Schrift, Louis Braille, wurde am 04. Januar 1809 geboren, erblindete während seiner Kindheit und entwickelte im Jahr 1825 die Braille-Schrift, um blinden Menschen einen besseren Zugang zu Bildung und Literatur zu ermöglichen. Bis zur Entwicklung der Braille-Schrift wurden blinde Menschen in der Regel durch Vorlesen und Auswendiglernen unterrichtet. Zudem wurden die Buchstaben des lateinischen Alphabetes in dickes Papier gestanzt, damit sie ertastet werden konnten. Die Braille-Schrift ermöglichte blinden Menschen mehr Eigenständigkeit und einen besseren Zugang zu Bildung. So trug sie maßgeblich zum Streben nach mehr Selbstbestimmung und zur Organisation in Vereinen bei, in denen blinde Menschen ihre Interessen vertreten.
Die Braille-Schrift ist eine taktile Schrift, die speziell für Menschen mit Sehverlust entwickelt wurde. Sie arbeitet mit einem Punkt-System auf der Grundlage von sechs Punkten (drei in der Höhe, zwei in der Breite), die in einer festgelegten Anordnung nummeriert sind. Die Buchstaben des lateinischen Alphabetes entsprechen jeweils unterschiedlichen Anordnungen und Kombination der tastbaren Punkte.
Geschrieben wird die Braille-Schrift mit speziellen Schreibmaschinen; inzwischen gibt es auch Braille-Zeilen für die Computernutzung.
Lange war die Braille-Schrift die einzige Möglichkeit für blinde und sehbehinderte Menschen, zu lesen. Von Geburt oder Kindesalter an erblindete Menschen beherrschen sie in der Regel sehr gut. Heutzutage gibt es aber auch viele Menschen, die altersbedingt erblinden und keine umfassenden Kenntnisse sowie keine Routine in der Nutzung von Braille-Schrift mehr erlangen. Für diese Menschen ist z.B. bei der Beschilderung im öffentlichen Raum eine Ergänzung um die Pyramidenschrift sinnvoll. Dabei handelt es sich um die ihnen bekannten Buchstaben des lateinischen Alphabetes, die erhöht und somit taktil wahrnehmbar angebracht werden. Auch digitale Hilfsmittel wie Screen Reader, Apps oder in Webseiten integrierte Vorlesefunktionen ergänzen heute die Braille-Schrift. Trotz dieser Neuerungen bleibt sie weiterhin relevant.
Informationsveranstaltung zum Thema „Fachkräfteeinwanderungsgesetz und Gewinnung ausländischer Pflegekräfte“
Am 14. November 2023 fand im Projektbüro der Sozialen Teilhabe für Vertreter*innen der Migrantenselbstorganisationen und interessierte Bürger*innen eine Informationsveranstaltung zum Thema „Fachkräfteeinwanderungsgesetz und Gewinnung ausländischer Pflegekräfte“ statt.
Die gemeinnützige Gesellschaft Mozaik hat ihr Teilvorhaben vorgestellt und mit den Gästen der Veranstaltung über Möglichkeiten der Umsetzung diskutiert. Inhaltlich ging es darum, wie der berufliche Einwanderungs-Begleitungsservice durch Migrantenselbstorganisationen in OWL koordiniert und unterstützt werden kann.
Außerdem stellte der Kreis Paderborn sein Projekt „Gewinnung ausländischer Pflegekräfte“ vor.
Informationsveranstaltung zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
In dieser Veranstaltung ging es um die Reform des Gesetzes, die auf den Abbau von Barrieren zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft abzielt.
Die Veranstaltung fand an der Friedrich-Spee Gesamtschule statt.
Die Referentin, Frau Rechtsanwältin Judith Herbe, die gleichzeitig im Vorstand des Flüchtlingsrats der Stadt Paderborn tätig ist, hat die geplanten Neuerungen des Gesetzes erklärt und anschließend die Fragen der Gäste rund um die Themen Asyl- und Ausländerrecht beantwortet.
Die Veranstaltung war hervorragend besucht, knapp 60 Interessierte haben sich über das Einbürgerungsverfahren und seine Anforderungen informiert. Die Referentin ist auf die Vor- und Nachteile, Chancen und Grenzen einer Einbürgerung eingegangen und hat praktische Hinweise gegeben.
02.12.2023
Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates
Die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates findet in der Regel einmal im Jahr satt. In diesem Jahr trafen sich die Delegierten am 02.12.2023 im Historischen Rathaus Paderborn, um die Integrationspolitik in NRW effektiv voranzutreiben.
Ein wichtiger Gast dieser Veranstaltung war die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, Ina Scharrenbach. Sie referierte zum Thema Weiterentwicklung der Integrationsräte.
Außerdem standen auf der Tagesordnung Themen wie: Wahlen einer Mandatsprüfung, Zähl- und Wahlkommission, Rechenschaftsbericht des Vorstandes sowie Tätigkeitsbericht des Vorstandes.
Integrationsrat der Stadt Paderborn
Der Integrationsrat ist gemäß § 27 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ein kommunales Fachgremium zur Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund.
Er setzt sich als starker Interessenvertreter der Menschen mit Migrationshintergrund für die politische Partizipation und Chancengleichheit ein.
Die Strukturen und Regularien, die das Gremium und seine Sitzungen betreffen, sind in einer Geschäftsordnung verankert.
Der Integrationsrat tagt 5- bis 6-mal im Jahr. Die Sitzungen sind öffentlich und die Niederschriften werden im Ratsinformationssystem der Stadt veröffentlicht.
In den Sitzungen des Integrationsrates werden integrationsrelevante Themen behandelt, wie z.B. Arbeitsmarkt- und Wohnsituation der Migrantinnen und Migranten in Paderborn, Förderung der Muttersprache in der Schule sowie Verbesserung der Schul- und Berufserfolge von Migrantenkindern, kultursensible Angebote für Seniorinnen und Senioren, interkulturelle Öffnung der Behörden, und viele anderen Themen. Außerdem findet in den Sitzungen die Berichterstattung aus den von Integrationsmitgliedern besetzen Ausschüssen statt.
Hier finden Sie die aktuelle Übersicht der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Paderborn.
Die Geschäftsstelle des Integrationsrates ist dem Sozialamt der Abteilung Soziale Teilhabe angegliedert. Sie hat die Aufgabe, den Integrationsrat und mit ihm verbundene Aufgaben/Prozesse zu organisieren, zu regeln und zu begleiten. Die Geschäftsführung erfolgt in enger Absprache mit dem Ratsbüro der Stadt Paderborn.
Ebenso nimmt die Geschäftsstelle an allen Sitzungen und sitzungsvorbereitenden Terminen teil und nimmt Anträge, bspw. inhaltliche Aufbereitungen von Themen, Vorbereitung einzelner Tagesordnungspunkte, Prüfung und Klärung organisatorischer und rechtlicher Fragen, entgegen. Eine weitere Aufgabe der Geschäftsstelle ist die Moderation und Begleitung der vom Integrationsrat eingerichteten Arbeitskreise, „AK Internationales Fest der Begegnung“ und „AK Integrationspreis“. Das Planen und Durchführen von Veranstaltungen wie z. B. Konferenzen, Seminare, Podiumsdiskussionen, Schulungsangebote und andere themenspezifische Veranstaltungen, hat sich im Bereich der Integration als eine der Hauptaufgaben der Geschäftsstelle herauskristallisiert.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Zusammenarbeit mit dem kommunalen Integrationszentrum des Kreises Paderborn, oder dem vom Kommunalen Integrationszentrum eingerichteten Beirat für Integration. Vier entsandte Mitglieder, der Vorsitzende des Integrationsrates und die Vertretung der Geschäftsstelle tagen vierteljährlich mit den Vertretern weiterer Kommunen aus dem Kreis Paderborn und bekommen die Möglichkeit, die Integrationsprozesse auf Kreisebene mitzugestalten.
Zu den weiteren engen Kooperationspartnern der Geschäftsstelle zählt der Landesintegrationsrat NRW. Der Austausch findet sowohl digital als auch vor Ort in Form von Sitzungen, Regionaltreffen und Treffen der Vorsitzenden statt. Ebenso nehmen ein Delegierter an dem Hauptausschuss und zwei Delegierte an den Mitgliederversammlungen des Landesintegrationsrates teil.
Gesetzliche Verankerung des Landesintegrationsrates
Der Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen ist das demokratisch legitimierte Vertretungsorgan der Integrationsräte in NRW. Im Februar 2012 wurde er mit der Verabschiedung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes gesetzlich verankert. Als Landesverband wurde er damit institutionalisiert und seine Rechte konkretisiert. So verpflichtet sich das Land, den Landesintegrationsrat bei der Erfüllung der Integrationsaufgaben anzuhören.
Grundsätze
Der Landesintegrationsrat NRW tritt für die kulturelle, soziale, rechtliche und politische Gleichstellung der Migrantinnen und Migranten ein, die ihren Lebensmittelpunkt im Land Nordrhein-Westfalen haben. Hierbei arbeitet er mit allen Institutionen und Organisationen zusammen, die sich gleichermaßen an diesen Grundsatz gebunden fühlen. Er ist als überparteilicher und fachpolitischer Verband keiner Partei, sondern nur dem Gemeinwohl verpflichtet. In seiner Organisation und inhaltlichen Ausrichtung führt der Landesintegrationsrat NRW die Aufgaben einer Interessenvertretung und die Orientierung am Gemeinwohl zusammen. Damit leistet der Landesintegrationsrat NRW einen wesentlichen Beitrag zum friedlichen Zusammenleben der zugewanderten und angestammten Menschen Nordrhein-Westfalens in einer von vielen Kulturen geprägten Gesellschaft.
Demokratische Repräsentation
In Nordrhein-Westfalen ist der Landesintegrationsrat NRW die einzige Organisation, die aus demokratischen Urwahlen von Migrantinnen und Migranten hervorgeht. Seine Organe bilden sich nach dem Delegiertenprinzip: Die Integrationsräte, die ihrerseits durch örtliche Wahlen von Migrantinnen und Migranten bestimmt werden, entsenden Vertreter in die Mitgliederversammlung und den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates NRW und wählen den Vorstand. In diesen Gremien beraten und erarbeiten die Delegierten die inhaltlichen Positionen. So bündelt der Landesintegrationsrat NRW die Anliegen und Interessen seiner Mitglieder auf Landesebene. Im Rahmen von Anhörungen im Landtag sowie im regelmäßigen Austausch mit den Fraktionen und der Landesregierung gibt der Vorstand die Positionen weiter.
Aufgaben
Der Landesintegrationsrat NRW vertritt die Interessen der Migrantinnen und Migranten in zahlreichen Institutionen und Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Vom Landtag wird er aufgefordert, Stellungnahmen zu Themen einzureichen, die integrationspolitische Bereiche berühren. Der Landesintegrationsrat initiiert darüber hinaus einige Fragestellungen selbst. Er tritt so etwa für einen raschen Fortschritt bei Themen wie das kommunale Wahlrecht für Drittstaatsangehörige, die Bekämpfung des Rechtsextremismus und -populismus, die interkulturelle Öffnung der Verwaltung, und die Förderung natürlicher Mehrsprachigkeit ein. Gemeinsam mit Partnern aus Land und Kommunen führt er dazu Veranstaltungen, Tagungen und Seminare durch. Ferner äußert sich der Landesintegrationsrat NRW in Pressemitteilungen und Positionspapieren, stellt seinen Mitgliedern und der fachpolitischen Öffentlichkeit eigene Studien und Handreichungen zur Verfügung.
Weiterhin unterstützt der Landesintegrationsrat NRW die inhaltliche Arbeit seiner Mitglieder. Themen, die für alle Kommunen relevant sind, werden durch Musteranträge aufgearbeitet und für die Integrationsräte vorbereitet, damit sie in ihren Kommunen die politische Initiative ergreifen können.
Die Sitzung ist öffentlich und findet um 17:00 Uhr im historischen Rathaus Paderborn statt.
Veranstaltung zum Thema „Rassismus in den sozialen Medien“.
Die Koordinierungsstelle für Integration/Geschäftsstelle des Integrationsrates der Stadt Paderborn plant in den Wochen gegen Rassismus am 22. März 2024 eine Veranstaltung zum Thema „Rassismus in den sozialen Medien“.
Mit dieser Veranstaltung möchten wir den Besuchern eine Plattform zur Begegnung und für den Dialog bieten. Die Ziele, die dabei verfolgt werden, sind:
Besucher*innen für das oben genannte Thema zu sensibilisieren, den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu fördern und eventuelle Vorurteile abzubauen.
Die Zielgruppe dieser Veranstaltung sind: Interessierte Bürger*innen, insbesondere junge Menschen, politische Akteure der Stadt, Bildungsinstitutionen, Migrantenselbstorganisationen, Wohlfahrtsverbände.
Auf unserer Homepage finden Sie weitere Informationen und können mehr über die Geschäftsstelle des Integrationsrates sowie die Abteilung Soziale Teilhabe erfahren.